Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kopfkino Video GmbH
Königswall 15
32423 Minden
Stand: 01.11.2025
§ 1 Anwendungsbereich und Unternehmerstatus
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Anbieter ist die Kopfkino Video GmbH.
(2) Kunde ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Leistungen sind sämtliche vom Anbieter angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Foto-, Video-, Content-, Marketing-, Beratungs-, Konzeptions-, Strategie-, Webdesign- und sonstige Medienleistungen.
(4) Projekt ist die Gesamtheit aller im Vertrag, Angebot oder Auftrag vereinbarten Leistungen.
(5) Drehtermin ist jeder terminlich fixierte Einsatz des Anbieters vor Ort oder remote, insbesondere Drehtage, Online-Meetings, Strategie- oder Abstimmungstermine.
§ 3 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Beauftragungen, Folgeaufträge und laufenden Geschäftsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsverhältnisse, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 4 Vertragsgegenstand und Leistungserfolg
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung kreativer und technischer Dienstleistungen.
(2) Der Anbieter schuldet ausdrücklich keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierte Reichweite, Umsätze, Bewerbungen, Leads, Conversion-Raten oder sonstige messbare Marketing- oder Vertriebsergebnisse.
(3) Aussagen, Prognosen oder Erfahrungswerte stellen keine Garantien dar, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet wurden.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt schriftlich, elektronisch (z. B. E-Mail) oder mündlich zustande.
(2) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Der Kunde verzichtet auf den Einwand der fehlenden Schriftform bei mündlich geschlossenen Vereinbarungen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten, Materialien, Zugänge, Informationen und Freigaben vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, Mehrkosten oder Mehraufwände aufgrund fehlender, verspäteter oder mangelhafter Mitwirkung gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
(3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche, technische und inhaltliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte.
§ 7 Termine und Drehtage
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Dies gilt insbesondere für:
- Drehtage
- Vor-Ort-Meetings
- Online-Meetings
- Freigabe- und Abstimmungstermine
§ 8 Nichterscheinen und Leistungsvereitelung
(1) Erscheint der Kunde nicht, ist nicht arbeitsfähig anwesend oder verhindert die Leistungserbringung aus von ihm zu vertretenden Gründen, gilt dies als Leistungsvereitelung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen, insbesondere:
- Personalkosten
- Reise- und Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Rüst- und Vorbereitungszeiten
- reservierte Technik, Studios oder externe Dienstleister
(3) Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Absage durch den Kunden
(1) Bei Absage eines verbindlich vereinbarten Termins weniger als 48 Stunden vor Beginn ist der Anbieter berechtigt, den entstandenen Schaden pauschal oder konkret abzurechnen.
(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 10 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Voraus fällig.
(3) Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein.
§ 11 Korrekturen
(1) Korrekturschleifen sind nur im ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang enthalten.
(2) Keine Korrekturen im Sinne des Leistungsumfangs sind insbesondere:
- konzeptionelle Neuausrichtungen
- zusätzliche Inhalte oder Szenen
- neue Funktionen, Formate oder Anforderungen
(3) Solche Leistungen sind gesondert zu vergüten.
§ 12 Abnahme
(1) Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
(2) Teilabnahmen sind zulässig.